Mit der Änderung des Landeswahlgesetzes vom 26. September 2019 wurde ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet. Die Zahl Wahlkreise, in denen die Direktkandidatin oder der Direktkandidat gewählt werden, erhöht sich dadurch auf 52. Die Gesamtzahl von 101 zu besetzenden Landtagssitzen bleibt unverändert. Die Änderung war notwendig, um Wahlkreise mit annähernd gleicher Zahl an Stimmberechtigten zu schaffen.