Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Samstag, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt (§ 54 BWG).

Rechtsgrundlagen:
Bundeswahlgesetz (BWG), Bundeswahlordnung (BWO), Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV), Landesverordnung zur Übertragung der Befugnisse zur Ernennung von Wahlorganen nach dem Bundeswahlgesetz (LVO).

Abkürzungen:
BVerfG = Bundesverfassungsgericht, Bwa = Bundeswahlausschuss, Bwl = Bundeswahlleiter, KV = Kreisverwaltung, Kwa = Kreiswahlausschuss, Kwl = Kreiswahlleiter, Lreg = Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle, Gv = Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung, Lwa = Landeswahlausschuss, Lwl = Landeswahlleiter, Part = Partei, PräsBTg = Präsident des Deutschen Bundestages, Wber = Wahlberechtigte oder Gruppe von Wahlberechtigten, Wl = Bundes-, Landes-, Kreiswahlleiter, Wvd = Wahlvorstand, Wvr = Wahlvorsteher

 ZeitpunktTerminSachverhaltRechtsgrundlage  Zuständig
18 Jahre23.02.2025 Letzter Geburtstermin als Voraussetzung für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit§ 12 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 BWGGv, Part, Wber
29 Monate25.03.2020nach Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages: frühestmöglicher Zeitpunkt für die Wahl von Delegierten für die Vertreterversammlungen§ 21 Abs. 3 Satz 4, § 27 Abs. 5 BWGPart
32 Monate25.06.2020nach Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages: frühestmögliche Aufstellung von Parteibewerbern§ 21 Abs. 3 Satz 4, § 27 Abs. 5 BWGPart
alsbald nach der Bestimmung des Wahltages  Ernennung der Kreiswahlleiter§ 9 Abs. 1 BWG, § 3 Abs. 1 BWOLReg
  Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten§ 32 Abs. 1 BWOLwl, Kwl
  Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzern in Kreis-, Landes-, Bundeswahlausschuss§ 4 Abs.1 BWOBwl, Lwl, Kwl 
noch: alsbald nach der Bestimmung des Wahltages Anordnung über die Bildung von Briefwahlvorständen§ 8 Abs. 3 BWG, § 7 Nr. 2 BWO, § 1 Nr. 4b LVOLReg, Kwl
  Bildung der Wahlbezirke§§ 12 und 13 BWOGv, Kwl
   Ernennung der Wahlvorsteher und Stellvertreter für die Urnenwahl und für die Briefwahl§ 9 Abs. 2 BWG, § 6 Abs. 1, § 7 BWOLReg, Kwl, Kv, Gv
möglichst bald Einreichung von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzern in Kreis-, Landes- und Bundeswahlausschuss§ 4 Abs. 2 BWOPart
  Berufung von Beisitzern in den Kreis-, Landes- und Bundeswahlausschuss§ 9 Abs. 2  BWG, § 4 BWOBwl, Lwl, Kwl
  Berufung von zwei Richtern der Bundesverwaltungsgerichts / Oberverwaltungsgerichts in den Bundes-/Landeswahlausschuss§ 9 Abs. 2  BWGBwl, Lwl
   Berufung der Beisitzer in den Wahlvorstand für die Urnenwahl und für die Briefwahl§ 9 Abs. 2 BWG, § 6 Abs. 2, § 7 BWOLReg, Kwl, Kv, Gv
   Bestellung des Schriftführers für den Wahlvorstand§  6 Abs. 4, § 7 BWOWvr
  Aufstellung  der Wählerverzeichnisse§§ 14 bis 18 BWOGv
  Unterrichtung der Meldebehörde über die Belehrung bei Anmeldungen§ 16 Abs. 3 bis 5, § 18 Abs. 3, 5 und 6 BWOGv
   Bestimmung der Wahlräume für Urnenwahl und für die Briefwahl§§ 46, 61 Abs. 3, 62 bis 64, 74 Abs. 3 BWOGv, Kv, Kwl
   Mitteilung an Kreis- und Landeswahlleiter über die Verwendung von Wahlgeräten § 35 BWG, § 4 BWahlGVGv
  Beschaffung von Vordrucken und Formularen§ 88 BWOWl, Kv, Gv
 3 Monate23.11.2024 Letzter Termin des Zuzugs oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für die Wahlberechtigung§ 12 Abs. 1 BWGGv
57. Tag28.12.2024Frühestmöglicher Beginn für die Erteilung von Wahlscheinen§ 28 Abs. 1 BWOGv
47. Tag07.01.2025bis 18 Uhr: Letzter Tag zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl§ 18 Abs. 2 BWG, § 33 BWOPart, Bwl
42. Tag12.01.2025 Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis§ 16 Abs. 1 BWOGv
  Letzter Tag  für die Unterrichtung des Leiters einer Justizvollzugsanstalt oder entsprechenden Einrichtung§ 16 Abs. 9 BWOGv
40. Tag14.01.2025Letzter Tag zur Feststellung des Wahlvorschlagsrechts§ 18 Abs. 4 BWGBwa
34. Tag20.01.202518 Uhr: Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge und zur Beseitigung von Mängeln im Sinne der §§ 25 Abs. 2 und 27 Abs. 5 BWG§ 19 BWGPart, Wber, Lwl, Kwl
33. Tag21.01.2025 Letzter Tag für die Einlegung der Beschwerde einer Partei oder Vereinigung beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses, die sie an der Einreichung von Wahlvorschlägen hindert § 18 Abs. 4 a BWGPart
31. Tag23.01.2025 Letzter Tag bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerde (längstens bis zu diesem Tag ist eine beschwerdeführende Partei oder Wählervereinigung wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei zu behandeln) § 18 Abs. 4 a Satz 2 BWGPart, BVerfG
30. Tag24.01.2025Vor der Entscheidung des Wahlausschusses: Ablauf der Frist zur Beseitigung formaler Mängel, zur Änderung oder Zurücknahme von Wahlvorschlägen§§ 23, 24, 25 Abs. 3, § 27 Abs. 5 BWGPart, Wber, Lwl, Kwl
  Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge§ 26 Abs. 1 Satz 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 BWGLwa, Kwa
  Festsetzung der Listennummern der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge§ 30 Abs. 3 BWGLwl, Kwl
27. Tag27.01.2025Letzter Tag zur Einlegung von Beschwerden gegen die Entscheidung der Wahlausschüsse§§ 26 Abs. 2 Satz 1, 28 Abs. 2 Satz 1 BWGPart, Wber, Bwl, Lwl, Kwl
24. Tag30.01.2025Letzter Tag für die Entscheidung über Beschwerden gegen Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen§§ 26 Abs. 2 Satz 1, 28 Abs. 2 Satz 1 BWGBwa, Lwa
   Druck und Verteilung der Stimmzettel§ 88 Abs. 1 Nr. 8 BWOKwl
   Letzter Tag zur Bekanntmachung über den Beginn der Frist zur Ausübung des Rechts auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und der Frist für die Einlegung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis sowie die Erteilung von Wahlscheinen § 20 Abs. 1 BWOGv
21. Tag 02.02.2025 Letzter Tag für die Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis§ 19 Abs. 1 BWOGv
   Letzter Tag zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für besondere Personenkreise und bei Verlegung der Wohnung§§ 16 Abs. 2 und 3, 18 Abs. 1 BWOGv
20. Tag03.02.2025Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge§ 26 Abs. 3, § 28 Abs. 3 BWG, §§ 38, 43 BWOLwl, Kwl
   Beginn der Frist zur Ausübung des Rechts auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und der Frist für die Einlegung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis§ 17 Abs. 1 Satz 2 BWG, § 22 Abs. 1 BWOGv
16. Tag07.02.2025 Letzter Tag der Frist zur Ausübung des Rechts auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und der Frist für die Einlegung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis§ 17 Abs. 1 Satz 2 BWG, § 22 Abs. 1 BWOGv
13. Tag10.02.2025Letzter Tag für die Benachrichtigung der Einrichtungen und Truppenteile über die Ausübung des Wahlrechts§§ 29, 66 Abs. 5 BWOGv
10. Tag 13.02.2025 Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis§ 22 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 8 S. 4, § 23 Abs. 2 S. 3 BWOGv
8. Tag15.02.2025Letzter Tag für die Anforderung eines Verzeichnisses der Wahlberechtigten in Anstalten Gv
6. Tag 17.02.2025 Letzter Tag für die Wahlbekanntmachung über Wahlraum, Wahlzeit und Stimmabgabe § 48 Abs. 1 Satz 1 BWOGv
ab 6. Tag17.02.2025 Hinweis der Wahlvorsteher und Stellvertreter auf die gesetzliche Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit § 10 Abs. 2 BWG, § 6 Abs. 3, § 7 Nr. 5 BWOGv, Kv, Kwl
  Einberufung und Unterrichtung der Wahlvorstände§ 6 Abs. 5 und 6, § 7 Nr. 5 BWO Kwl, Kv, Gv
  Vereinbarung der Wahlzeiten in Anstalten und Klöstern§§ 61 Abs. 4, 62 Abs. 2, 63 und 64 Abs. 2 BWOGv
  Einrichtung der Wahlräume§§ 46, 61 bis 64, 66 Abs. 4 BWOKv, Gv
  Unterrichtung der Wahlvorstände bei Erklärung der Ungültigkeit von Wahlscheinen§ 28 Abs. 8 BWOGv, Kwl
4. Tag19.02.2025Letzter Tag für Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen im Einspruchsverfahren gegen Wählerverzeichnisse§ 22 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. § 16 Abs. 8 S. 4, § 23 Abs. 2 S. 3 und § 31 BWOKwl
3. Tag20.02.2025Frühestmöglicher Abschluss des Wählerverzeichnisses; Abgabe/Übersendung des Verzeichnisses der für ungültig erklärten Wahlscheine§§ 24 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 9 BWOGv
2. Tag21.02.202515 Uhr: Ablauf der Frist für die Beantragung von Wahlscheinen nach § 25 Abs. 1 BWO§ 27 Abs. 4 Satz 1 BWOGv
1. Tag22.02.2025Letzter Tag für den Abschluss des Wählerverzeichnisses und der Abgabe des Verzeichnisses der für ungültig erklärten Wahlscheine§§ 24 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 9 BWOGv
Wahltag23.02.2025 vor 8 Uhr: Letzter Termin für die Übergabe der Wahlunterlagen an den Wahlvorsteher§ 49 BWOGv
   8 Uhr: Beginn der Wahlzeit für die Urnenwahl§ 47 BWOWvd
   15 Uhr: Ablauf der Frist für die Beantragung von Wahlscheinen nach § 25 Abs. 2 BWO und bei plötzlicher Erkrankung; Unterrichtung der Wahlvorsteher§ 27 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BWOGv
  15 Uhr: Ablauf der Frist für Wahlscheinanträge in den Fällen des § 56 Abs. 6 Satz 2 BWO Gv
   18 Uhr: Ablauf der Wahlzeit§§ 47 Abs. 1, 60 BWOWvd
   ab 18 Uhr: Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses, Schnellmeldung, Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses §§ 37, 38 BWG, §§ 67 ff., 71, 75 Abs. 3 und 4 BWOWvd, Gv, Kv, Wl
nach dem Wahltag    
1. Tag24.02.2025 Schnellstmögliche Weiterleitung der Wahlniederschriften an den Kreiswahlleiter§ 72 Abs. 3 BWOGv, Kv
möglichst bald  Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses und der gewählten Bewerber sowie Übersendung der Feststellungsniederschriften §§ 41, 42 BWG, §§ 76 bis 78 BWOKwa, Lwa, Bwa
  Benachrichtigung der Gewählten§§ 41 Abs. 1, 42 Abs. 2 Satz 2 BWG, §§ 76 Abs. 7, 80 BWOKwl, Lwl
  Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Namen der Gewählten§ 79 BWOKwl, Lwl, Bwl
  Mitteilung über Annahme der Wahl§§ 76 Abs. 9, 80 Sätze 2 und 3 BWOKwl, Lwl
  Überprüfung der Wahl§ 81 BWOLwl, Bwl
  Vernichtung der Wahlbenachrichtigungen§ 90 Abs. 1 BWOGv
2 Monate23.04.2025nach dem Wahltag:  
  Ablauf der Frist zur Einlegung von Einsprüchen gegen die Wahl beim Bundestag§ 2 WPrüfGWber, Lwl, Bwl, PräsBTg
6 Monate23.08.2025Vernichtung von Wahlunterlagen§ 90 Abs. 2 BWOGv, Kwl, Lwl
60 Tage vor der nächsten Bundestagswahl:  
   Vernichtung der übrigen Wahlunterlagen, sofern der Landeswahlleiter nicht eine frühere Vernichtung zugelassen hat § 90 Abs. 3 BWOGv