Das Europaparlament: Aufbau, Arbeitsweise
Im Frühjahr 2024 findet die Wahl zum Europaparlament statt. Auf dieser Seite werden der Aufbau und die Arbeitsweise des Europaparlaments beschrieben; außerdem gibt es Informationen über das Wahlsystem, die Wahlberechtigung sowie über die Aufstellungverfahren für die Bewerberinnen und Bewerber.
„Das Europäische Parlament besteht aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten", so der Gründungsvertrag von Rom aus dem Jahre 1957. Als vorerst letztes Land ist Kroation in die Europäischen Union aufgenommen worden. Das Vereinigte Königreich ist hingegen zum 31. Januar 2020 ausgetreten. Der Europäischen Union gehören nunmehr 27 Mitgliedstaaten an.
Im Juni 1979 wurden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments erstmals in allgemeinen und direkten Wahlen bestimmt. Seitdem gehen die Bürger Europas regelmäßig alle fünf Jahre, letztmals im Mai 2019, zu den Wahlurnen, um ein gemeinsames Parlament zu wählen. Für das Europaparlament wählen sie insgesamt 720 Abgeordnete. Die Abgeordneten teilen sich entsprechend der Bevölkerungszahl der Länder auf:
Land | Zahl der Sitze |
Belgien | 22 |
Bulgarien | 17 |
Bundesrepublik Deutschland | 96 |
Dänemark | 15 |
Estland | 7 |
Finnland | 15 |
Frankreich | 81 |
Griechenland | 21 |
Irland | 14 |
Italien | 76 |
Kroatien | 12 |
Lettland | 9 |
Litauen | 11 |
Luxemburg | 6 |
Malta | 6 |
Niederlande | 31 |
Österreich | 20 |
Polen | 53 |
Portugal | 21 |
Rumänien | 33 |
Schweden | 21 |
Slowakei | 15 |
Slowenien | 9 |
Spanien | 61 |
Tschechische Republik | 21 |
Ungarn | 21 |
Zypern | 6 |
Gesamt | 720 |
Legitimiert in allgemeinen und direkten Wahlen hat das Europäische Parlament in der Folgezeit durch eine ganze Reihe von Verträgen zunehmende Befugnisse und wachsenden Einfluss auf die europäische Politik erhalten. Mit dem Lissabon-Vertrag erwuchs dem Europäischen Parlament zuletzt weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere erhielt das Parlament zusätzliche Gesetzgebungskompetenzen (z. B. Handelspolitik).
Im Wesentlichen werden im Europäischen Parlament drei Aufgaben wahrgenommen. Mit Ausnahme der Agrar- und Außenhandelspolitik ist es zusammen mit dem Ministerrat wichtigster Gesetzgeber. Das Parlament besitzt gemeinsam mit dem Ministerrat das Budgetrecht und hat das „letzte Wort“ über den Gesamthaushalt. Schließlich kontrolliert das Parlament die Kommission und den Rat. Dies beinhaltet auch die Zustimmung zur Benennung von Kommissionsmitgliedern.
Das Europäische Parlament ist in vielerlei Hinsicht ein besonderes Parlament. 24 Amtssprachen kennzeichnen die Arbeit des Europäischen Parlaments und die Arbeitsorte verteilen sich auf drei europäische Länder. Sitz des Parlaments ist Straßburg. In Brüssel finden Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen statt und manchmal auch Plenarsitzungen, die oft nur ein, zwei Tage lang sind und im Sprachgebrauch der Parlamentarier "Mini-Sitzungen" genannt werden. Luxemburg ist der dritte Arbeitsort des Europäischen Parlaments. Dort befindet sich ein Teil des Generalsekretariats. Der andere Teil des Sekretariats ist in Brüssel untergebracht.
Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der Europäischen Union, die öffentlich tagt und berät. Die Entschließungen, Stellungnahmen und Debatten des Parlaments werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
Die große Mehrheit der Abgeordneten gehört einer Fraktion an. Eine Fraktion muss multinational sein und eine bestimmte Mindestzahl von Mitgliedern aus mehreren Mitgliedsländern umfassen. Nur wenige Mitglieder bleiben fraktionslos. Die meisten Fraktionen sind an politische Parteien gebunden - insgesamt sind mehr als 100 nationale Parteien vertreten -, die auf europäischer Ebene organisiert sind. Sie tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.
Bevor Berichte der parlamentarischen Ausschüsse im Plenum diskutiert und abgestimmt werden, finden in den Arbeitskreisen der Fraktionen Erörterungen statt, häufig mit dem Ergebnis, dass Änderungsanträge im Plenum vorgelegt werden. Fraktionen spielen auch eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Tagesordnung und der Auswahl der aktuellen Fragen für die Plenarsitzungen.
Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten nicht nach nationalen Delegationen, sondern nach ihrer parteipolitischen Zuordnung in Fraktionen getrennt. Derzeit gibt es sieben Fraktionen sowie einige fraktionslose Mitglieder. Die beiden größten Fraktionen sind die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und die Fraktion „Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament“.
Fraktionen | |
1. | Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) |
2. | Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament |
3. | Renew Europe Group |
4. | Die Grünen / Europäische Freie Allianz |
5. | Fraktion Identität und Demokratie |
6. | Europäische Konservative und Reformisten |
7. | Vereinigte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke |