Bekanntmachung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz zur Aufforderung der Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag – Wahltermin am 23. Februar 2025
Der Bundespräsident hat den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den 23. Februar 2025 als neuen Wahltermin bestimmt (BGBl. 2024 I, Nr. 434 und 435). Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung des § 52 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat die im Bundeswahlgesetz bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung neu verkürzend geregelt (BGBl. 2024 I, Nr. 436).
In der vorläufigen Bekanntmachung vom 16. Dezember 2024 (Staatsanzeiger, Nr. 47/2024) über die Aufforderung der Einreichung von Wahlvorschlägen hat der Landeswahlleiter unverbindlich über die auf den Wahltermin 23. Februar 2025 ausgerichteten und möglichen veränderten Fristen und Termine hingewiesen.
Aufgrund der o. a. Entscheidung des Bundespräsidenten sowie dem Inkrafttreten der obigen Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat gelten die in der benannten, vorläufigen Bekanntmachung aufgeführten Fristen und Regelungen nunmehr verbindlich. Die Bekanntmachung vom 23.09.2024 (Staatsanzeiger Nr. 35) wird aufgehoben.
Bad Ems, 27.12.2024
Der Landeswahlleiter
In Vertretung
gez. Dr. Stephan Danzer