Bekanntmachungen des Landeswahlleiters zu Kommunalwahlen
Bekanntmachung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz über das zugelassene Programm zur Stimmenauszählung für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
Gemäß § 36 Abs. 2 und § 76 Abs. 1 Nr. 13 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 55a der Kommunalwahlordnung (KWO) mache ich für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 Folgendes bekannt: Die eingereichte Programmversion 2.29.7 des Verfahrens „WES – Wahllokal-Erfassungs-System“ zur Stimmenauszählung für die Kommunalwahlen der Firma elect IT GmbH in Berlin wird zur Verwendung für die Zählung der Stimmen zugelassen. Die Zulassung mit ihren Bedingungen gilt für alle Kommunalwahlen ab dem Tag der Zustellung des Bescheides bis zum 31. Dezember 2026. Mit der Zulassung des vorgenannten Programms ist jede Änderung durch den Antragsteller (Hersteller) ausgeschlossen (§ 55 a Abs. 4 Satz 6 KWO), es sei denn, der Landeswahlleiter macht von seinem Recht nach § 55 a Abs. 4 Satz 7 KWO Gebrauch.
Bad Ems, 06. Februar 2024
Der Landeswahlleiter
In Vertretung
Dr. Stephan Danzer