| Landtagswahl

Wahlkreisänderungen für die Landtagswahl 2021 erfordern mehr Unterstützungsunterschriften für Landes- und Bezirkslisten

Mit der Änderung des Landeswahlgesetzes vom 26. September 2019 wurde ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet. Die Zahl Wahlkreise, in denen die Direktkandidatin oder der Direktkandidat gewählt werden, erhöht sich dadurch auf 52. Die Gesamtzahl von 101 zu besetzenden Landtagssitzen bleibt unverändert. Die Änderung war notwendig, um Wahlkreise mit annähernd gleicher Zahl an Stimmberechtigten zu schaffen.

Der neue Wahlkreis 29 Mainz III wurde inzwischen gebildet. Die Wahlkreise Mainz I, II und III setzen sich wie im Schaubild beschrieben zusammen, die bisherigen Wahlkreise 29 – 51 wurden neu durchnummeriert (30 – 52):

Landtagswahlkreise im Bezirk 3
Gebiet Wahlkreis 27
Mainz I
 Wahlkreis 28
Mainz II
 Wahlkreis 29
Mainz III
Kreisfeie Stadt MainzMainz-AltstadtMainz-BretzenheimMainz-Drais
dto.Mainz-NeustadtMainz-GonsenheimMainz-Ebersheim
dto.Mainz-OberstadtMainz-HechtsheimMainz-Finthen
dto.Mainz-Hartenberg/MünchfeldMainz-MombachMainz-Laubenheim
dto.Mainz-WeisenauMainz-Lerchenberg
dto.Mainz-Marienborn
Landkreis Mainz-BingenVerbandsgemeinde
Bodenheim

Aufgrund des zusätzlichen Wahlkreises ändert sich die die Anzahl der gegebenenfalls benötigten Unterstützungsunterschriften für das Land und einen Bezirk. Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften richtet sich nach der Anzahl der Wahlkreise, die mit 40 zu multiplizieren sind.

Ist eine Partei im Landtag oder im Deutschen Bundestag seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten, benötigt sie für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl keine Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt für Wählervereinigungen, die im Landtag vertreten sind. In diesen Fällen wird bereits eine ausreichende Unterstützung durch die Bevölkerung unterstellt.

Erfüllen Parteien oder Wählervereinigungen die vorgenannten Bedingungen nicht, müssen ihre Wahlkreisvorschläge bzw. ihre Landeslisten / ihre Bezirkslisten von Stimmberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Für Bezirks- oder Landeslisten beträgt die Anzahl der Unterstützungsunterschriften von entweder im jeweiligen Bezirk (Bezirksliste) oder im Land Rheinland-Pfalz stimmberechtigten Personen (Landesliste):

Mindestanzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Landtagswahl 2021
Ebene Unterstützungsunterschriften
Landesliste2.080 (bisher 2.040)
Bezirksliste 1560
Bezirksliste 2480
Bezirksliste 3520 (bisher 480)
Bezirksliste 4520

Für den jeweiligen Wahlkreisvorschlag sind weiterhin mindestens 125 (gültige) Unterstützungsunterschriften von stimmberechtigten Personen dieses Wahlkreises erforderlich.

Eine aktuelle Übersicht aller Landtagswahlkreise gibt es unter <link https: _blank external-link-new-window>www.wahlen.rlp.de/de/ltw/bekwkr/.

#Themen

Landtagswahl

Teilen

Zurück