Feststellung der Eigenschaft als Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung
Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die weder im Deutschen Bundestag noch im rheinland-pfälzischen Landtag seit der letzten Landtagswahl ununterbrochen mit Abgeordneten aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags vertreten sind, haben im Rahmen der Zulassung des Wahlvorschlags für die Wahlkreise sowie die Bezirks- oder Landesliste Nachweise für die Eigenschaft als Partei oder Wählervereinigung beizubringen.
Dies beinhaltet zum einen die schriftliche Satzung, das schriftliche Programm sowie der Nachweis des satzungemäß bestellten Vorstands. Zum anderen sollen dem Wahlvorschlag Nachweise zur Eigenschaftsfeststellung als Parteien oder Wählervereinigung entsprechend nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes beigefügt werden.
Die beigefügte Übersicht weist auf die Beibringung der erforderlichen Unterlagen und Angaben hin. Unabhängig von den hier vorliegenden Angaben kann die Wahlleitung weitere Nachweise oder Erläuterungen anfordern.
Die Nachweise sind zentral bei der Landeswahlleitung einzureichen. Dieser leitet die Unterlagen zu eigenen Entscheidung an die Kreiswahlleitungen weiter.
Checkliste: Feststellung Parteieneigenschaft
Die Checkliste finden Sie als Excel-Datei verlinkt.