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Wahlbenachrichtigungen werden versendet – Briefwahlunterlagen für Bundestagswahl können schon beantragt werden

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 gehen den Wahlberechtigten in den nächsten Tag zu. Wie Landeswahlleiter Marcel Hürter mitteilt, muss die Zustellung bis spätestens 5. September 2021 erfolgt sein. „Wer sie bis dahin nicht erhalten hat, sollte sich dringend bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden“, so Hürter.

Das Formular für den schriftlichen Wahlscheinantrag zur Ausübung des Stimmrechts per Briefwahl ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Es ist von den Wahlberechtigten auszufüllen und muss persönlich und handschriftlich unterschrieben sein.

Unabhängig davon können die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 bereits jetzt formlos beantragt werden. Dies kann online erfolgen, etwa über das auf den Homepages der meisten Gemeindeverwaltungen angebotenen Verfahren OLIWA (Onlinewahlscheinantrag). Außerdem können die Anträge per Post, per E-Mail oder persönlich mündlich bei der Gemeindeverwaltung erfolgen; telefonische Beantragung ist nicht möglich. Im Antrag sind der Familienname, der / die Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben.

Der Antrag auf Briefwahl kann bis zum 24. September 2021 gestellt werden. In Ausnahmefällen ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich, wenn eine plötzliche Erkrankung nachgewiesen wird.

Die Beantragung soll jedoch möglichst frühzeitig erfolgen, damit die ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Nach dem Wahltag eingehende Briefwahlstimmen können bei der Ergebnisfeststellung nicht mehr berücksichtigt werden.

Werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verwaltung abgeholt, so besteht die Gelegenheit, die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle auszuüben.

Die Wahlberechtigten können sich sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Abholung der Briefwahlunterlagen vertreten lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass die beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht vorlegen kann.

Weitere Informationen zum Wahlsystem und zur Briefwahl unter www.wahlen.rlp.de/de/btw/info/

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