Freitag, 28. Juli 2017, um 10:00 Uhr,
im Saal 401 des Abgeordnetenhauses,
Kaiser-Friedrich-Straße 3, in Mainz. Die Sitzung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt.
Die Zulassung der Wahlvorschläge erfolgt dann, wenn sie rechtzeitig beim Landeswahlleiter eingegangen sind und die rechtlichen Anforderungen des Bundeswahlgesetzes bzw. der Bundeswahlordnung eingehalten wurden. Sind bei den Landeslisten die Voraussetzungen nur hinsichtlich einzelner Bewerber nicht erfüllt, so werden ihre Namen aus der Liste gestrichen.
Nach der Sitzung des Landeswahlausschusses gibt der Landeswahlleiter die Entscheidung über die Zulassungen bekannt.
Hat der Ausschuss eine Landesliste zurückgewiesen, kann sowohl die Vertrauensperson dieser Liste als auch der Landeswahlleiter innerhalb von drei Tagen nach der Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Bundeswahlausschuss einlegen.
Ebenfalls am 28. Juli entscheiden die 15 Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber.