Zu der Sitzung des Landeswahlausschusses hat jedermann Zutritt. Der Landeswahlleiter gibt das Ergebnis nach der Sitzung öffentlich bekannt.
Wie viele Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen und welche Bewerber gewählt sind, stellt der Bundeswahlausschuss in seiner Sitzung am 12. Oktober 2017 in Berlin fest. Anschließend benachrichtigt der Landeswahlleiter die gewählten Bewerberinnen und Bewerber und weist sie auf ihre Mitgliedschaft im 19. Deutschen Bundestag hin, die sie mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages erlangen.
Die Kreiswahlausschüsse haben bereits festgestellt, welche Bewerberin / welcher Bewerber im Wahlkreis gewählt ist; die Gewählten werden vom jeweiligen Kreiswahlleiter benachrichtigt.