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Landeswahlausschuss weist Beschwerde zurück

In der zweiten Sitzung des Landeswahlausschusses wurde die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Wahlkreiskandidaten des Wahlkreises 204, Gilbert Kalb, von der Partei Alternative für Deutschland zurückgewiesen.

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 204 – Westerwaldkreis hat in seiner Sitzung vom 28.7.2017 diesen Wahlkreisvorschlag nicht zugelassen. Nach der Ansicht des Kreiswahlausschusses lag zum Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge die nach dem Bundeswahlgesetz geforderte „eidesstattliche Versicherung“ nicht in der notwendigen Form vor.

Der Landeswahlausschuss bestätigte nach der Anhörung der Beteiligten die Entscheidung des Kreiswahlausschusses. Das Bundeswahlgesetz schreibt zwingend von allen Wahlvorschlagsträgern einzuhaltende Formalien für die Zulassung der Wahlvorschläge vor. Dazu gehört auch die von drei Personen, dem Versammlungsleiter und zwei von der Versammlung benannte Mitglieder, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnende Versicherung an Eides statt. Darin wird die ordnungsgemäße, nach der demokratischen Verfahrensweise zu erfolgende Aufstellung des Kandidaten bekundet und stellt deshalb einen wesentlichen Bestandteil der Zulassung dar. Die eingereichte Urkunde erfüllte dieses Erfordernis nicht. Der Wahlkreisbewerber Gilbert Kalb im Wahlkreis 204 kann deshalb nicht zugelassen werden.

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