Zu der Sitzung des Landeswahlausschusses hat jedermann Zutritt. Der Landeswahlleiter gibt das Ergebnis nach der Sitzung öffentlich bekannt.
Wie viele Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind, stellt der Bundeswahlausschuss in seiner für den am 15. Oktober 2021 vorgesehenen Sitzung in Berlin fest. Anschließend benachrichtigt der Landeswahlleiter die gewählten Bewerberinnen und Bewerber und weist sie auf ihre Mitgliedschaft im 20. Deutschen Bundestag hin, die sie mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages erlangen.