Noch bis Montag, 17. Juli 2017, 18:00 Uhr, können Wahlvorschläge für die Bundestagswahl am 24. September 2017 bei den zuständigen Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern bzw. beim Landeswahlleiter eingereicht werden.
„Liegen die Wahlvorschläge später oder nicht vollständig bei den zuständigen Wahlleitern vor, müssen diese von den Wahlausschüssen zurückgewiesen werden“, so stellvertretender Landeswahlleiter Dr. Stephan Danzer. Mit Kreiswahlvorschlägen können sich sowohl Parteien als auch sonstige Wahlberechtigte (Wählergruppen, Wählervereinigungen, Einzelbewerber) an der Bundestagswahl beteiligen. Landeslisten dürfen allerdings nur Parteien einreichen. Die erforderlichen Unterlagen und Formulare für die Wahlvorschläge stellen die Kreiswahlleiter bzw. der Landeswahlleiter u. a. in ihren Internetangeboten zur Verfügung. Bei Bedarf informieren die Wahlleiter auch über die rechtlichen Anforderungen an eine vollständige Einreichung der Unterlagen.
Ein wesentlicher Bestandteil für die Zulassung ist u. a. die Vorlage von 200 Unterstützungsunterschriften bei Kreiswahlvorschlägen bzw. 2.000 Unterschriften von wahlberechtigten Personen bei der Einreichung einer Landesliste. Von diesem Erfordernis ist nur dann abzusehen, wenn der Wahlvorschlagsträger entweder im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl mit mindestens 5 Abgeordneten ununterbrochen vertreten ist.
In einer im Internetangebot des Landeswahlleiters unter
www.wahlen.rlp.de/btw/info/vor/index.html
eingestellten Broschüre sind alle wesentlichen Informationen sowie die Zulassungsvoraussetzungen für Wahlvorschlagsträger dargestellt.