Freitag, 30. Juli 2021, 10:00 Uhr,
im Plenarsaal in der Steinhalle des Mainzer Landesmuseums,
Große Bleiche 49-51, in Mainz
Die Sitzung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt.
Die Zulassung der Wahlvorschläge erfolgt dann, wenn sie rechtzeitig beim Landeswahlleiter eingegangen sind und die rechtlichen Anforderungen des Bundeswahlgesetzes bzw. der Bundeswahlordnung eingehalten wurden. Sind bei den Landeslisten die Voraussetzungen nur hinsichtlich einzelner Bewerber nicht erfüllt, so werden ihre Namen aus der Liste gestrichen.
Nach der Sitzung des Landeswahlausschusses gibt der Landeswahlleiter die Entscheidung über die Zulassungen bekannt.
Hat der Ausschuss eine Landesliste zurückgewiesen, kann sowohl die Vertrauensperson dieser Liste als auch der Landeswahlleiter innerhalb von drei Tagen nach der Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Bundeswahlausschuss einlegen.
Ebenfalls am 30. Juli entscheiden die 15 Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge und somit über die Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber.