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Briefwahlunterlagen für Bundestagswahl können beantragt werden

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 24. September 2017 können jetzt beantragt werden. Dazu ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen erforderlich. Dieser kann schriftlich oder auch mündlich, aber nicht telefonisch, bei der jeweiligen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung bis zum 22. September 2017 gestellt werden. In Ausnahmefällen ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich, wenn eine plötzliche Erkrankung des Wahlberechtigten nachgewiesen wird.

Die Beantragung soll möglichst frühzeitig erfolgen, damit die ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Nach dem Wahltag eingehende Briefwahlstimmen können bei der Ergebnisfeststellung nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Formular für den schriftlichen Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Es ist vom Wahlberechtigten auszufüllen und muss persönlich und handschriftlich unterschrieben werden.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen den Wahlberechtigten spätestens bis zum
3. September 2017 zugegangen sein. Die Wahlscheinanträge können bereits jetzt formlos gestellt werden. Dies kann mündlich bei der zuständigen Verwaltung, per Brief (mit dem Formular Wahlscheinantrag) oder per E-Mail erfolgen. Dabei sind der Familienname, der/die Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben. Werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verwaltung abgeholt, so besteht die Gelegenheit, die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle auszuüben.

Die wahlberechtigten Personen können sich sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Abholung der Briefwahlunterlagen vertreten lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass die bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht vorlegen kann.

Weitere Informationen und Hinweise zur Briefwahl finden Sie unter: www.wahlen.rlp.de/btw/kurz/index.html.

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