Die Beantragung soll möglichst frühzeitig erfolgen, damit die ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Nach dem Wahltag eingehende Briefwahlstimmen können bei der Ergebnisfeststellung nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Formular für den schriftlichen Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Es ist vom Wahlberechtigten auszufüllen und muss persönlich und handschriftlich unterschrieben werden.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen den Wahlberechtigten spätestens bis zum
3. September 2017 zugegangen sein. Die Wahlscheinanträge können bereits jetzt formlos gestellt werden. Dies kann mündlich bei der zuständigen Verwaltung, per Brief (mit dem Formular Wahlscheinantrag) oder per E-Mail erfolgen. Dabei sind der Familienname, der/die Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben. Werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verwaltung abgeholt, so besteht die Gelegenheit, die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle auszuüben.
Die wahlberechtigten Personen können sich sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Abholung der Briefwahlunterlagen vertreten lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass die bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht vorlegen kann.
Weitere Informationen und Hinweise zur Briefwahl finden Sie unter: www.wahlen.rlp.de/btw/kurz/index.html.