| Kommunalwahl

Neun Direktwahlen im November

Nach Mitteilung der örtlichen Wahlleiter finden im November 2020 in neun Gebietskörperschaften wegen Ausscheidens der Amtsinhaber oder wegen Ablaufs der Amtszeit Direktwahlen sowie ggf. Stichwahlen statt.

Vor dem Hintergrund der bestehenden Corona-Pandemie sind Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Gesundheit aller Betroffenen (Mitglieder der Wahlvorstände, Stimmberechtigte, Wahlbeobachter, Hilfspersonen etc.) getroffen worden. Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Landeswahlleitung den die Wahl durchführenden kommunalen Gebietskörperschaften sowie den Wahlvorständen bereits im August 2020 ein Hygienekonzept an die Hand gegeben.Das Hygienekonzept gilt nicht nur für die Landtagswahl am 14. März 2021, sondern auch für unterjährig stattfindende Kommunal- und Direktwahlen.

Das Hygienekonzept beinhaltet u. a. Empfehlungen

  • über den Wahlraum/das Wahllokal hinsichtlich Größe und Beschaffenheit, um den Grundsatz der Öffentlichkeit sicher zu stellen.
  • zu Maßnahmen zur Regelung des Zugangs zum Wahlraum (Abstandsgebot, Zutrittsregelungen bei hohem Andrang).
  • zu besonderen Hygienemaßnahmen (Abstandsregelungen, Maskenpflicht, Desinfektion, Lüften der Wahlräume, Schutz der Mitglieder der Wahlvorstände etc.).

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