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Nachwahl im Wahlkreis 51 findet am Tag der Landtagswahl statt

Die wegen des Todes eines Bewerbers erforderliche Nachwahl im Wahlkreis 51 Germersheim findet am 14. März 2021 statt, also am Tag der Landtagswahl. Das hat Landeswahlleiter Marcel Hürter am Montag offiziell bekannt gegeben.

Die Nachwahl ist nach dem Landeswahlgesetz (§ 51 Abs. 1 Satz 2) erforderlich geworden, weil ein Wahlkreisbewerber gestorben ist und kein Ersatzbewerber benannt war. Die Nachwahl kann nach dem Landeswahlgesetz (§ 51 Abs. 2 Satz 3) auf den Tag der Hauptwahl festgelegt werden.

Die Kreiswahlleitung lässt die Stimmzettel für den Wahlkreis 51 neu drucken. Die bisher versendeten Briefwahlunterlagen sind ungültig; die Stimmberechtigen bekommen den neuen Stimmzettel automatisch zugesendet.

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