Der Landeswahlausschuss stellt fest,
- wie viele Stimmen im Land für die einzelnen Landeslisten abgegeben worden sind und
- wie viele Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind.
Im Anschluss an die Ermittlung und Feststellung gibt der Landeswahlleiter das Wahlergebnis mündlich bekannt; das endgültige Ergebnis - von der Gemeinde- bis zur Landesebene - ist anschließend im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de abrufbar.