Bei noch rund 15 ausstehenden Meldungen liegt die Zahl der Gemeinden ohne Kandidaturen für das Ortsbürgermeisteramt bei 523; das sind rund 23 Prozent aller 2.244 Kommunen, für die bislang Meldungen vorliegen. Im Jahr 2019 gab es in 467 Ortsgemeinden keine Bewerbungen (21 Prozent). In knapp 59 Prozent der Ortsgemeinden tritt nur eine Bewerberin bzw. ein Bewerber an, 2019 waren es rund 57 Prozent.
Um die Ratsmandate (außer Bezirkstag Pfalz) bewerben sich 19.747 Frauen (30,2 Prozent). Ihr Anteil stieg gegenüber 2019 um 1,3 Prozentpunkte.
Am 9. Juni werden 24 Kreistage, 12 Stadträte kreisfreier Städte, 29 Stadt- bzw. Gemeinderäte Verbandsfreier Gemeinden, 129 Verbandsgemeinderäte, 2.260 Ortsgemeinde- bzw. Stadträte verbandsangehöriger Gemeinden sowie der Bezirkstag Pfalz gewählt. Für rund 1.700 der insgesamt 2.260 Ortsgemeinden wählen die Bürgerinnen und Bürger zudem den Ortsbürgermeister bzw. die Ortsbürgermeisterin. In Gemeinden ohne Kandidaturen wählt der neue Gemeinderat den Ortsbürgermeister bzw. die Ortsbürgermeisterin spätestens acht Woche nach dem Wahltag. In drei Landkreisen (Bernkastel-Wittlich, Germersheim, Mayen-Koblenz) wird der Landrat bzw. die Landrätin gewählt, in fünf Verbandsgemeinden (Baumholder, Birkenfeld, Hermeskeil, Oberes Glantal, Südeifel) der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin.
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