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Einreichungsschluss für Wahlvorschläge zur Landtagswahl

Landeswahlleiter Marcel Hürter weist darauf hin, dass die Wahlvorschläge für die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 14. März 2021, spätestens am Dienstag, 29. Dezember 2020, bis 18 Uhr, beim zuständigen Kreiswahlleiter bzw. beim Landeswahlleiter eingegangen sein müssen.

Der Landeswahlausschuss entscheidet am Mittwoch, 6. Januar 2021, in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der eingereichten Landes- und Bezirkslisten. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr in Mainz im (provisorischen) Plenarsaal in der Steinhalle des Mainzer Landesmuseums, Große Bleiche 49 – 51.

Am selben Tag beschließen die Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Wahlkreisvorschläge. Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter geben Ort und Zeitpunkt der ebenfalls öffentlichen Sitzungen bekannt.

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