Eine Wahlbenachrichtigung erhalten alle wahlberechtigten Personen, die am 13. August 2017 – das ist der 42. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde oder Stadt mit Hauptwohnung gemeldet waren. Sollte dies etwa aufgrund von Umzügen noch nicht der Fall sein, können die ansonsten wahlberechtigten Personen bis zum 3. September 2017 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 24. September 2017 ihre Stimmen abgeben können; sie enthält darüber hinaus einen Hinweis auf die Barrierefreiheit des Wahllokals.
Personen, die aus ihrer Sicht wahlberechtigt sind, aber bis zum 4. September 2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend an ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden. Um zu überprüfen, ob sie möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen sie innerhalb der Frist vom 4. bis 8. September 2017, während der allgemeinen Öffnungszeiten, in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und gegebenenfalls Einspruch gegen die Unvollständigkeit bzw. Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen, um am Wahltag noch wählen zu können.
Ist der Wahlberechtigte bereits im Wählerverzeichnis eingetragen, ist aber die Wahlbenachrichtigung versehentlich nicht zugestellt worden, so kann sie nachträglich ausgestellt werden. Für die Ausübung des (bestehenden) Wahlrechts ist aber letztlich die Benachrichtigung nicht erforderlich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, mit dem die Wahlberechtigten die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen beantragen können. Wer per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, sollte den Antrag möglichst bald stellen, damit ihm die Wahlunterlagen umgehend zugehen können. Spätestens drei Tage vor dem Wahltag – also am 21. September 2017 – muss der ausgefüllte Stimmzettel mit dem unterschriebenen Wahlschein wieder an die Verwaltung zurückgeschickt werden, damit er dort noch rechtzeitig eingeht.