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Startseite > Kommunalwahlen > Pressemitteilungen

Briefwahl jetzt möglich
Vorschriften bürgerfreundlicher gestaltet

7 / 04.05.2009

Nach der Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel dürfen die Gemeindeverwaltungen jetzt die beantragten Briefwahlunterlagen und Wahlscheine für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 7. Juni 2009 erteilen.

Die Wahlberechtigen können die Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Gemeindeverwaltung schriftlich beantragen. Dafür eignet sich das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsformular. Der Antrag ist, ausreichend frankiert, an die Verwaltung zu senden oder dort abzugeben. Falls die Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegt, kann der Antrag auch formlos gestellt werden. Dies kann auch per E-Mail oder durch mündliche Vorsprache bei der Kommune erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wer den Antrag im Vertretungsfall für einen anderen stellt, muss allerdings eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorweisen.

Landeswahlleiter Jörg Berres weist darauf hin, dass die Vorschriften für die Beantragung der Briefwahl weiter vereinfacht wurden.

  • Wahlberechtigte müssen die Gründe, die sie an einer Stimmabgabe im Wahllokal hindern, nicht mehr angeben.

  • Wahlberechtigte können jetzt eine Person beauftragen, für sie den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen bei der Verwaltung abzuholen. Auch dies muss, wie bei der Beantragung des Wahlscheines, mittels einer schriftlichen Vollmacht gegenüber der Gemeindeverwaltung angezeigt sein. Die beauftragte Person darf im Übrigen nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und muss dies auch gegenüber der Verwaltung versichern.

Hat die Verwaltung die Erteilung des Wahlscheins genehmigt, ergeben sich für die Wahlberechtigten unterschiedliche Möglichkeiten, ihr Wahlrecht auszuüben.

  • Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt ihrer Gemeindeverwaltung abholen und gleich dort wählen.

  • Sie können sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen und von zuhause oder anderenorts aus wählen.

Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl - also bis Freitag, 5. Juni 2009 - 18 Uhr, beantragt werden. Wenn eine wahlberechtigten Person plötzlich erkrankt und deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, dürfen Wahlscheine auch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen sein.

Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst so frühzeitig beantragt werden, dass der Stimmzettel rechtzeitig wieder bei der Verwaltung eingeht. Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe.