Europawahl: Informationen und Vordrucke: Infos für Wahlberechtigte
- Service für Auslandsdeutsche
Deutsche im Ausland können an der 7. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland 2009 teilnehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_09/auslandsdeutsche/ - Service für Unionsbürger
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) können an der Europawahl am 7. Juni 2009 teilnehmen. Nach Artikel 19 Abs. 2 des EG-Vertrages haben die Unionsbürger auch in den Mitgliedstaaten, in denen sie wohnen, aber deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, das Wahlrecht zum Europäischen Parlament. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln die Einzelheiten für die Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_09/unionsbuerger/ - Eine Information für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union
Am 7. Juni 2009 ist Europawahl. Sie sind Unionsbürger, also Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union? Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Das Europäische Parlament ist Ihre Vertretung in Europa und das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Seine Abgeordneten entscheiden über wichtige Fragen der Politik - auch in Bereichen, die Sie persönlich betreffen.
Informationen über Ihre Teilnahmemöglichkeiten finden Sie in folgendem Flyer des Bundesministeriums des Inneren.


